Das Handwerksemblem ist beim Deutschen Patentamt in München unter Nr. 100 477 2 in die Warenzeichenrolle eingetragen. Die Führung setzt vorraus, dass die Zeichensatzung des Warnezeichen- und Dienstleistungsverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. eingehalten wird.
Dieses Verbandszeichen dürfen nur in die Handwerksrolle eingetragene Betriebe, die Mitglied der Dachdeckerinnung sind, tragen.